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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

axiena AG · Einsiedlerstrasse 535 · 8810 Horgen Stand: Februar 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Lieferungen der axiena AG (nachfolgend «axiena» oder «Anbieterin») gegenüber ihren Kunden (nachfolgend «Kunde» oder «Auftraggeber»). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn axiena diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Mit der Beauftragung von axiena akzeptiert der Kunde diese AGB.

2. Leistungsumfang

Die von axiena erbrachten Leistungen umfassen insbesondere:

  • Beratung und Analyse (z. B. Automation-Check)
  • Prozessautomatisierung und Workflow-Entwicklung
  • Softwareentwicklung und Webapplikationen
  • Integration von Drittsystemen (ERP, CRM, Microsoft 365 etc.)
  • KI-gestützte Automatisierungen und Assistenten
  • Managed Services und laufender Betrieb

Der genaue Leistungsumfang wird in einer separaten Offerte, einem Projektauftrag oder einem Service Level Agreement (SLA) festgehalten. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Offerte und Vertragsschluss

Offerten von axiena sind 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von axiena oder durch Beginn der Leistungserbringung.

Fixpreisangebote gelten für den in der Offerte definierten Umfang. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden separat offeriert.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer (MWST), sofern nicht anders angegeben.

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist axiena berechtigt, ohne Mahnung Verzugszinsen von 5 % p.a. zu erheben sowie die weitere Leistungserbringung einzustellen.

Bei Fixpreisprojekten erfolgt die Fakturierung in der Regel wie folgt:

  • 50 % bei Auftragserteilung
  • 50 % bei Abnahme / Go-live

Abweichende Zahlungsmodalitäten werden in der Offerte festgehalten.

5. Urheberrecht und geistiges Eigentum

Sämtliche von axiena entwickelte Software, Quellcodes, Skripte, Automationen, Architekturen, Dokumentationen und technische Konzepte bleiben geistiges Eigentum der axiena AG.

Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein zeitlich unbegrenztes, nicht-exklusives Nutzungsrecht für die im Projektumfang vereinbarten Leistungen. Dieses Nutzungsrecht umfasst den produktiven Einsatz der entwickelten Lösung im Geschäftsbetrieb des Kunden.

Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und beinhaltet kein Recht zur Weiterveräusserung, Unterlizenzierung oder Offenlegung des Quellcodes an Dritte, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken und Frameworks von axiena (sogenannte «Baseline-Tools»), die in mehreren Projekten eingesetzt werden, verbleiben vollumfänglich im Eigentum von axiena.

6. Datenhoheit und Datenschutz

Alle Kundendaten bleiben vollständig im Eigentum des Kunden. axiena verarbeitet Daten ausschliesslich im Rahmen des erteilten Auftrags und gemäss den Weisungen des Kunden.

axiena verpflichtet sich:

  • Kundendaten nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Leistungserbringung erforderlich und wurde vom Kunden genehmigt.
  • Bei Vertragsende sämtliche Kundendaten vollständig an den Kunden zurückzugeben oder auf Wunsch unwiderruflich zu löschen.
  • Die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten, soweit anwendbar.
  • Geeignete technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten zu treffen.

Sofern für die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung im Sinne des DSG erforderlich ist, wird ein separater Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.

7. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Erfüllung des Vertrags zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.

Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, technische Dokumentationen, Zugangsdaten, Kundendaten und Preisvereinbarungen.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt axiena die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von axiena.

Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson für das Projekt.

9. Abnahme

Bei Projekten mit definiertem Leistungsumfang erfolgt eine formelle Abnahme. Der Kunde hat nach Lieferung 10 Arbeitstage Zeit, die Leistung zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu melden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.

Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

10. Gewährleistung und Mängelbehebung

axiena gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen dem vereinbarten Umfang entsprechen. Für Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, gilt eine Gewährleistungsfrist von 90 Tagen ab Abnahme.

axiena behebt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist. Die Gewährleistung umfasst keine Fehler, die auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte, unsachgemässe Nutzung oder Änderungen an der IT-Umgebung des Kunden zurückzuführen sind.

11. Haftung

Die Haftung von axiena beschränkt sich auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die maximale Haftung von axiena ist in jedem Fall auf den Betrag begrenzt, den der Kunde im betreffenden Vertragsverhältnis in den letzten 12 Monaten bezahlt hat.

12. Vertragsdauer und Kündigung

Einmalige Projektaufträge enden mit der Abnahme. Laufende Verträge (Managed Services, SLA) können von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten auf Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.

Bei wichtigen Gründen (insbesondere Zahlungsverzug, Vertragsverletzung) ist eine fristlose Kündigung möglich.

Bei Vertragsende stellt axiena sicher, dass der Übergang geordnet erfolgt und der Kunde seine Daten vollständig erhält.

13. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist (z. B. Naturereignisse, Pandemien, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe auf Infrastruktur Dritter).

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Horgen ZH, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.

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